Als eine Abteilung der Radeberger Sportverein e.V. gilt für uns als oberste Ordnung die Satzung des Radeberger Sportvereins. 

Als eigenständige Abteilung gibt es weitere Ordnungen, wo wir Beschlüsse festhalten, die nur für unsere Abteilung gelten. Dies Ordnungen findet Ihr hier im weiteren Verlauf.  

 


Parkplatzordnung

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Mit dem Ordnungsamt Radeberg wurde vereinbart, dass die Zufahrt zum Bogensportplatz auf ein Minimum zu begrenzen ist und max. 6 Stellplätze für die Nutzung von Montag bis Freitag zur Verfügung stehen.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind keine Kraftfahrzeuge auf den genannten Stellplätzen erlaubt. Alle Fahrzeuge sind generell auf dem oberen Parkplatz abzustellen.

Die Nutzung der 6 Parkflächen vor dem Bogensportplatz ist für alle Mitglieder des Bogensportvereins Radeberg möglich, aber es werden folgende Priorisierungsgruppen festgelegt:

a) Trainer* innen (max. 2 Fahrzeuge als Notfallfahrzeuge)

b) Schwerbehinderte / Rentner*innen

Sollten alle Stellplätze belegt sein, sind diese, beim Eintreffen der genannten Priorisierungsgruppen, zu beräumen und zur Verfügung zu stellen.

Das Bringen oder Abholen von Kindern/Jugendlichen zu den Trainingszeiten mit einem Kraftfahrzeug, ist auf dem oberen Parkplatz zu erledigen.