Ab Freitag, den 14.01.2022, öffnen wieder die Sportanlagen des Radeberger SV e.V. Damit ist ein Trainingsbetrieb in der Halle oder auf dem Platz im Hüttertal wieder möglich. Es gelten die Regeln der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung und des Hygienekonzept vom Radeberger SV.
Dies bedeutet, dass alle vollständig Geimpften oder Genesenen am Trainingsbetrieb teilnehmen können. Die Kontakterfassung bleibt dazu Bedingung.
- Innensportanlagen: 2Gplus-Regel und Kontakterfassung (Kontakterfassungsliste2Gplus)
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises ausreichend. - Außensportanlagen: 2G-Regel und Kontakterfassung (Kontakterfassungsliste2G)
- bei Geltung der Überlastungsstufe: Sport ist nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regel.
Es gelten weiterhin die Hygieneanforderungen allgemein und des Radeberger SV. Daher muss sichergestellt werden, dass sich jeder (auch bei Einzeltraining) in die ausgehangenen Liste eigenverantwortlich eintragen muss. Wer keinen Schlüssel hat und sich nicht in die Liste eintragen kann, darf kein Training durchführen.
Der Nachweis des 2G oder 2GPlus Status muss bei Rückfragen jederzeit ausgewiesen werden.